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'''Forstwirt''', (Schweiz), Forstfacharbeiter (Österreich), früher auch ''Waldfacharbeiter'', ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf für einen Waldarbeiter. Ein Forstwirt führt alle anfallenden Tätigkeiten im Forstbetrieb () aus, von der Begründung neuer bestände bis zur .

Aufgaben

Die Aufgabenfelder umfassen unter anderem:
  • und von Waldbeständen
  • Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
  • Schützen von Waldbeständen vor schädlichen Einflüssen (, , )
  • Unterhaltung von forstlichen Wegen
  • Anlegen und Pflegen von Schutz- und en
  • Einsatz in der Natur- und (Schaffung und Erhaltung von en)
  • Führen von forstlichen Maschinen (, )
  • Mithilfe im ­betrieb
  • Motormanuelle

Die Arbeit eines Forstwirtes ist anerkannte . Der Energieumsatz bei motormanueller Tätigkeit im entspricht dem eines Spitzensportlers.

Ausbildung

Die (nach Berufsbildungsgesetz) erfolgt im . Bis auf Bremen werden in Deutschland in allen Bundesländern Ausbildungsplätze angeboten. Etwa zwei Drittel der Ausbildungsplätze befinden sich im , ein Viertel im und ca. 10 % im . Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Facharbeiterprüfung. Die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze ist rückläufig und betrug 2015 noch 1.656. Davon sind 6,7 % von Frauen besetzt. Der Anteil der Frauen hat in den letzten Jahren zugenommen. 2011 lag er noch bei 4,6 %.

Karriere

Aufstiegsmöglichkeiten:
  • ? je nach Bundesland
  • Natur- und Landschaftspfleger (Ranger)
  • ? bis hin zur Revierleitung, je nach Bundesland
  • ? Revierleiter für und

Studium

Beim ''Diplom-Forstwirt'', in Österreich auch nur ''Forstwirt'' genannt, handelt es sich hingegen um einen akademischen Grad, der nach dem erfolgreich absolvierten Universitäts-Studium der en verliehen wird. Forstwirte in Österreich, die zuvor an einer Hochschule ausgebildet wurden, sind berechtigt eine Forstfläche von über 3600 zu bewirtschaften. Die Ausbildung hierfür erfolgt an der (zehnsemestriges s- und ­studium) mit zweijähriger Praxis als und einer für den höheren Forstdienst.

Verwendung des Begriffs im Steuerrecht

Privatwaldbesitzer erzielen auch ohne besondere Ausbildung und ohne persönliche Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten regelmäßig und werden deshalb gelegentlich aus steuerrechtlicher Sicht als Forstwirte bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • & Arbeitsausschuss der Waldarbeitsschulen der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): ''Der Forstwirt. 112 Tabellen''. Ulmer, Stuttgart-Hohenheim 2004, ISBN 3-8001-1226-4.
  • Uwe Tobä: ''Zwischen Stoppuhr und Spaltaxt. Die Geschichte der Waldarbeiterausbildung im 20. Jahrhundert. Interdisziplinäre Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der forstlichen Arbeitswissenschaft und berufs- und arbeitspädagogischer Entwicklungen, Grundlagen und Begründungen''. Conte-Verlag, Saarbrücken 2003, 472 S., ISBN 3-9808118-7-5.
  • : ''Arbeits- und Lebensbedingungen der Waldarbeiter im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland''. KWF-Bericht Nr. 24. Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF), Groß-Umstadt 1998, 196 S.

Weblinks

  • auf ''BERUFENET'' der
  • (PDF; 1,2 MB)

Einzelnachweise